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Anmerkung zum Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.04.2024 – 9 U 11/23
In einer kürzlich im Rechtsprechungs-Report der Ruhr-Universität Bochum erschienenen Anmerkung befasst sich Vivien Kiliani mit dem Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.04.2024 – 9 U 11/23.
Das OLG sah sich mit der Frage nach dem Abschluss eines Kaufvertrags durch die Übersendung einer Gratisbeigabe konfrontiert. In ihrer Anmerkung arbeitet Vivien Kiliani die examensrelevanten Aspekte des Hinweisbeschlusses auf und kontextualisiert diese mit klassischen Klausurkonstellationen des BGB AT im Bereich des Onlinehandels.
Vivien Kiliani, OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.04.2024 – 9 U 11/23 - Abschluss eines Kaufvertrags durch Übersendung einer Gratisbeigabe, Rechtsprechungs-Report der Ruhr-Universität Bochum 2025, 49 - 58.
Neues zur Kündigung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse
Der gesetzliche Kündigungsschutz beruht auf einem Geflecht aus Normen sehr unterschiedlicher Art. Dazu gehören materielle Schutzvorschriften, formelle Anforderungen und prozessuale Bestimmungen. Diese Regelungen ergeben sich zum Teil aus Spezialgesetzen, zum Teil aus der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Manche sind dem bürgerlichen, andere dem öffentlichen Recht zuzuordnen; teils sind sie zwingend, teils dispositiv.
In Kündigungsfällen mit Auslandsberührung gilt es, dieses Normengeflecht zu entwirren, da zur Bestimmung des anwendbaren Rechts verschiedene Anknüpfungsregeln für die einzelnen Aspekte des Kündigungsschutzes heranzuziehen sind. Vor genau dieser Aufgabe stand das BAG im Fall eines Kündigungsschutzstreits zwischen einem Flugbegleiter und der Fluggesellschaft United Airlines. Matteo Fornasier bespricht das Urteil in Heft 3/2025 der EuZA.
Matteo Fornasier, Die Kündigung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitsvertragsstatut, Formstatut und Eingriffsnormen, Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht 2025, 290 - 302.
Der Europäische Gerichtshof und das Verbot der Ersetzung missbräuchlicher Klauseln
In den vergangenen Jahren musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt mit der Frage befassen, welche Rechtsfolgen die europäische Klauselrichtlinie bei Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel für den Vertrag insgesamt vorsieht. Entfällt die Klausel ersatzlos oder darf die entstehende Vertragslücke mit Hilfe gesetzlicher Bestimmungen oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden?
In einem Beitrag für die ZEuP zeichnet Matteo Fornasier die Rechtsprechung des EuGH zu diesen Fragen nach. Er zeigt, dass die Judikatur des Gerichtshofs zwei unterschiedlichen – und schwer miteinander vereinbaren – Regelungszielen folgt: der Wiederherstellung eines vertraglichen Gleichgewichts zwischen den Parteien einerseits und der wirksamen Abschreckung von Unternehmern vor der Verwendung missbräuchlicher Klauseln gegenüber Verbrauchern andererseits.
Matteo Fornasier, Zwischen Äquivalenzsicherung und Prävention: Der Europäische Gerichtshof und das Verbot der Ersetzung missbräuchlicher Klauseln, Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2025, 233 - 259.
Abstimmung zwischen Europäischem Nachlasszeugnisverfahren und mitgliedstaatlichem Registerrecht
Welche inhaltlichen Anforderungen kann das nationale Recht an ein im Ausland ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugnis stellen? Können insbesondere die Registerbehörden eines EU-Mitgliedstaates verlangen, dass die einzelnen Nachlassgegenstände, deren Eintragung der Erbe begehrt, im Nachlasszeugnis konkret bezeichnet werden? Falls die Frage bejaht wird, ergeben sich insbesondere in Erbfällen mit einem Bezug zu Deutschland praktische Schwierigkeiten, da die deutschen Nachlassgerichte es bisher immer abgelehnt haben, im Nachlasszeugnis des Erben einzelne Gegenstände aus dem Nachlassvermögen aufzulisten.
Mit den vorgenannten Fragen musste sich der europäische Gerichtshof in der Rechtssache Registrų centras (C-354/21) befassen. Matteo Fornasier bespricht die Entscheidung des Gerichtshofs in Heft 2/2025 der Zeitschrift IPRax.
Die Thematik wird im Übrigen auch in absehbarer Zukunft Rechtspraxis und Wissenschaft in Deutschland beschäftigen. In Reaktion auf das Urteil Registrų centras hat nämlich der BGH im November 2024 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die bisherige Rechtsprechung der deutschen Nachlassgerichte, keine einzelnen Nachlassgegenstände im Nachlasszeugnis des Erben aufzunehmen, mit den Vorgaben der Europäischen Erbrechtsverordnung vereinbar ist.
Matteo Fornasier, Abstimmung zwischen Europäischem Nachlasszeugnisverfahren und mitgliedstaatlichem Registerrecht, Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts 2025, 171 - 178.
Zweiter Teil der Kommentierung zum internationalen Kündigungsrecht veröffentlicht
Matteo Fornasier kommentiert im Beck-Online Großkommentar zum Kündigungsrecht das internationale Kündigungsrecht. Bereits im letzen Jahr war der erste Teil der Kommentierung veröffentlicht worden, der allgemeine Fragen des anwendbaren Rechts und der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit bei Kündigungsstreitigkeiten mit Auslandsberührung behandelt.
Der nun erschienene zweite Teil der Kommentierung befasst sich mit besonderen international-privatrechtlichen Aspekten des Kündigungsrechts. Erläutert werden insbesondere die Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts in Bezug auf die materielle und formelle Wirksamkeit der Kündigungserklärung sowie auf den allgemeinen und besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Ebenfalls diskutiert werden Fragen des internationalen Tarifvertragsrechts und des internationalen Betriebsverfassungsrechts.
Matteo Fornasier, Kommentierung zum internationalen Kündigungsrecht (§ 1 KSchG Rn. 1437 - 1625), in: Clemens Höpfner, Christian Picker und Felipe Temming (Hg.), Beck-Online Großkommentar zum Kündigungsrecht, C.H. Beck, München 2025.
Quarantäne bei symptomloser Corona-Infektion als krankheitsbedingte rechtliche Arbeitsunfähigkeit
Die Corona-Pandemie hat eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen aufgeworfen, die auch heute noch die Arbeitsgerichte beschäftigen. In einem kürzlich veröffentlichten Beitrag widmet sich Madlen Wolter zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2024, die eine dieser durch die Pandemie aufgeworfenen Rechtsfragen behandelten. Dabei wurde die Frage erörtert, ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG haben, wenn sie sich aufgrund einer symptomlosen SARS-CoV-2-Infektion in eine behördlich angeordnete Quarantäne begeben mussten, ohne jedoch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.
Madlen Wolter beleuchtet in ihrer Auseinandersetzung mit diesen Entscheidungen insbesondere das Vorliegen des Erfordernisses einer Monokausalität im Kontext der krankheitsbedingten rechtlichen Arbeitsunfähigkeit.
Madlen Wolter, Quarantäne bei symptomloser Corona-Infektion als krankheitsbedingte rechtliche Arbeitsunfähigkeit, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2024, 1688 - 1691.
„Ein Haus im Grünen“: Gemeinschaftliche Klausurbesprechung von Matteo Fornasier und Linda Mae Roßmann in der Dezemberausgabe der ZJS erschienen
In der neuen Ausgabe der ZJS besprechen Matteo Fornasier und Linda Mae Roßmann unter dem Titel „Ein Haus im Grünen“ eine dreistündige Zwischenprüfungsklausur, die im Wintersemester 2023/2024 an der Ruhr-Universität Bochum gestellt wurde.
Im Fokus stehen zentrale Fragen des Schuld- und Sachenrechts: die Prüfung der Wirksamkeit von AGB-Klauseln im Mietrecht – insbesondere Schönheitsreparaturklauseln – sowie die Herausgabe von Nutzungen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.
Matteo Fornasier und Linda Mae Roßmann, Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht: „Ein Haus im Grünen“, Zeitschrift für das Juristische Studium 2024, 1163 - 1178.
Das dritte Geschlecht in Betriebsratswahlen
Das deutsche Arbeitsrecht basierte traditionell auf einem binären Geschlechterverständnis, welches lediglich die Differenzierungen "Mann" und "Frau" kannte. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 sowie der Einführung der Geschlechtsoption "divers" im Personenstandsregister erfolgte die rechtliche Berücksichtigung eines non-binären Geschlechterverständnisses. Doch wie beeinflusst die Einführung der dritten Geschlechtsoption „divers“ bestehende Regelungen für Betriebsratswahlen? Und welche rechtlichen und organisatorischen Anpassungen sind notwendig, um non-binäre Personen gleichberechtigt einzubeziehen?
Der Beitrag beleuchtet diese Fragen und setzt sich insbesondere mit den Auswirkungen auf die Erstellung von Wählerlisten sowie den Regelungen zur Bestimmung des Geschlechts in der Minderheit und der Verteilung der Minderheitssitze im Betriebsrat auseinander.
Madlen Wolter, Das dritte Geschlecht in Betriebsratswahlen, Recht der Arbeit 2024, 356 - 366.
Diskriminierungsschutz nichtbinärer Jobbewerber bei der Stellenbesetzung
Wie gestaltet sich der Schutz nichtbinärer Arbeitssuchender vor geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Stellenbesetzung? Welche Anforderungen muss der Arbeitgeber insbesondere bei der Formulierung der Stellenausschreibung sowie bei der Korrespondenz mit den Bewerberinnen und Bewerbern einhalten, um nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen zu verletzen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen?
Mit diesen Fragen hatte sich das BAG in einem jüngeren Verfahren zu befassen. In einem vor kurzem veröffentlichten Beitrag bespricht Matteo Fornasier die Entscheidung des BAG und geht der Frage nach, welche Folgen das demnächst in Kraft tretende Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag für den arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz nichtbinärer Menschen mit sich bringt.
Matteo Fornasier, Schutz nichtbinärer Bewerber bei Stellenbesetzungen, BAG 23.11.2023 – 8 AZR 164/22, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts – Arbeitsrechtliche Praxis [AP] SGB IX 2018 § 165 Nr. 2.
Einfluss der EMRK auf das Arbeitsrecht – Neuauflage der Kommentierung im Preis/Sagan erschienen
Das von Ulrich Preis und Adam Sagan herausgegebene Handbuch zum Europäischen Arbeitsrecht ist soeben im Verlag Dr. Otto Schmidt in dritter Auflage erschienen. Der Band enthält eine Kommentierung von Matteo Fornasier zur Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für das deutsche Arbeitsrecht.
Die Neuauflage der Kommentierung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Aus deutscher Sicht sind hier insbesondere die jüngeren Entscheidungen des EGMR zum Tarifeinheitsgesetz sowie zum Beamtenstreikverbot von Interesse. Neu hinzugekommen ist ein Abschnitt zum Verbot der Sklaverei, der Zwangsarbeit und des Menschenhandels (Art. 4 EMRK). Der EGMR zieht diese Vorschrift der Konvention seit einiger Zeit heran, um vor allem Saisonarbeitskräfte sowie Einwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus wirksamer vor ausbeuterischen Beschäftigungsbedingungen zu schützen.
Matteo Fornasier, Europäische Menschenrechtskonvention, in: Ulrich Preis, Adam Sagan (Hg.), Europäisches Arbeitsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt, 3. Aufl. Köln 2024, 180 - 242.