Meldungen
Diskriminierungsschutz nichtbinärer Jobbewerber bei der Stellenbesetzung
Wie gestaltet sich der Schutz nichtbinärer Arbeitssuchender vor geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Stellenbesetzung? Welche Anforderungen muss der Arbeitgeber insbesondere bei der Formulierung der Stellenausschreibung sowie bei der Korrespondenz mit den Bewerberinnen und Bewerbern einhalten, um nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Personen zu verletzen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen?
Mit diesen Fragen hatte sich das BAG in einem jüngeren Verfahren zu befassen. In einem vor kurzem veröffentlichten Beitrag bespricht Matteo Fornasier die Entscheidung des BAG und geht der Frage nach, welche Folgen das demnächst in Kraft tretende Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag für den arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz nichtbinärer Menschen mit sich bringt.
Matteo Fornasier, Schutz nichtbinärer Bewerber bei Stellenbesetzungen, BAG 23.11.2023 – 8 AZR 164/22, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts – Arbeitsrechtliche Praxis [AP] SGB IX 2018 § 165 Nr. 2.
Einfluss der EMRK auf das Arbeitsrecht – Neuauflage der Kommentierung im Preis/Sagan erschienen
Das von Ulrich Preis und Adam Sagan herausgegebene Handbuch zum Europäischen Arbeitsrecht ist soeben im Verlag Dr. Otto Schmidt in dritter Auflage erschienen. Der Band enthält eine Kommentierung von Matteo Fornasier zur Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für das deutsche Arbeitsrecht.
Die Neuauflage der Kommentierung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Aus deutscher Sicht sind hier insbesondere die jüngeren Entscheidungen des EGMR zum Tarifeinheitsgesetz sowie zum Beamtenstreikverbot von Interesse. Neu hinzugekommen ist ein Abschnitt zum Verbot der Sklaverei, der Zwangsarbeit und des Menschenhandels (Art. 4 EMRK). Der EGMR zieht diese Vorschrift der Konvention seit einiger Zeit heran, um vor allem Saisonarbeitskräfte sowie Einwanderer ohne legalen Aufenthaltsstatus wirksamer vor ausbeuterischen Beschäftigungsbedingungen zu schützen.
Matteo Fornasier, Europäische Menschenrechtskonvention, in: Ulrich Preis, Adam Sagan (Hg.), Europäisches Arbeitsrecht, Verlag Dr. Otto Schmidt, 3. Aufl. Köln 2024, 180 - 242.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten aus rechtsvergleichender Perspektive
Wie wird im Erbfall der überlebende Ehegatte des Erblassers am Nachlassvermögen beteiligt? Mit dieser Frage beschäftigen sich Matteo Fornasier und Paula Nolte in einem aktuellen Beitrag aus rechtsvergleichender Perspektive.
Die Autoren beleuchten zunächst länderübergreifende Regelungsmuster bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Ehegattenerbrechts. Anschließend wird anhand eines fiktiven Beispielsfalls die erbrechtliche Position des überlebenden Ehegatten in ausgewählten europäischen Rechtsordnungen untersucht. Dabei werden zahlreiche Gemeinsamkeiten, aber auch einige wichtige Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen erkennbar.
Matteo Fornasier und Paula Nolte, Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten in Europa - eine rechtsvergleichende Skizze, Juristische Ausbildung 2024, 335 - 346.
Kommentierung zum internationalen Kündigungsrecht
Durch die zunehmende Internationalisierung der Arbeitswelt stellen sich immer häufiger Fragen des internationalen Privatrechts auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Welchem Recht unterliegt das Arbeitsverhältnis, wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vorübergehend oder dauerhaft ins Ausland versetzt werden? In welchem Land können sie ihre gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte gerichtlich durchsetzen? Ähnliche Fragen stellen sich auch bei mobilen Beschäftigten wie Fernfahrern, Pilotinnen und Seeleuten, die ihre Arbeitsleistung regelmäßig auf dem Territorium unterschiedlicher Länder erbringen.
Eine neu erschienene Kommentierung von Matteo Fornasier zum internationalen Arbeitsrecht beschäftigt sich vor allem mit kündigungsrechtlichen Aspekten grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse. Der Beitrag ist Teil des von Clemens Höpfner, Christian Picker und Felipe Temming herausgegebenen Beck-Online Großkommentars zum Kündigungsrecht.
Der nun veröffentlichte erste Teil der Kommentierung behandelt allgemeine Fragen des anwendbaren Rechts und der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit bei Kündigungsstreitigkeiten mit Auslandsberührung. In einer der nächsten Editionen sollen dann besondere Aspekte des internationalen Kündigungsrechts beleuchtet werden.
Matteo Fornasier, Kommentierung zum internationalen Kündigungsrecht (§ 1 KSchG Rn. 1432 - 1531), in: Clemens Höpfner, Christian Picker und Felipe Temming (Hg.), Beck-Online Großkommentar Kündigungsrecht, C.H. Beck, München 2024.
30 Jahre europäische Klauselrichtlinie
Am 5. April 2023 ist die europäische Klauselrichtlinie (Richtlinie 93/13/EWG) 30 Jahre alt geworden. Matteo Fornasier nimmt das Jubiläum zum Anlass, um die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dieser für das europäische Privatrecht so zentralen Richtlinie nachzuzeichnen.
Wie Fornasier in seinem Aufsatz zeigt, hat die Richtlinie bislang kaum zur Harmonisierung des materiellen Vertragsrechts in den europäischen Mitgliedstaaten beitragen können. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der EuGH bislang davon Abstand genommen hat, einen einheitlichen europäischen Maßstab für die Inhaltskontrolle von AGB in Verbraucherverträgen zu entwickeln.
Jedoch hat die Richtlinie - im Rückblick recht unerwartet - einschneidende Folgen für das nationale Prozessrecht gehabt. Der EuGH hat nämlich zum besseren Schutz der Verbraucher eine Reihe prozeduraler Vorgaben für die Durchführung der Klauselkontrolle durch die mitgliedsstaatlichen Gerichte statuiert.
Fornasiers Beitrag geht außerdem auf Reformdiskussionen zur Richtlinie ein und setzt sich kritisch mit der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Folgen der Unwirksamkeit vorformulierter Klauseln für den Vertrag insgesamt auseinander
Matteo Fornasier, A Short Biography of the Unfair Contract Terms Directive on the Occasion of Its 30th Anniversary, European Review of Privat Law 2023, 1143 - 1174.
Neue Kommentierung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Nach zähem politischen Ringen ist am 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen dazu, sich um einen verstärkten Menschenrechtsschutz in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu bemühen.
In einem neu erschienenen Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht erläutert Matteo Fornasier gemeinsam mit seinem Bochumer Kollegen Markus Kaltenborn eine der menschenrechtlichen Pflichten, für die Unternehmen Verantwortung tragen: das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG).
Matteo Fornasier, Markus Kaltenborn, Kommentierung zu § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG (Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns), in: Markus Kaltenborn, Markus Krajewski, Giesela Rühl und Miriam Saage-Maaß (Hg.), Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht, C.H. Beck, München 2023
Anmerkung zum Urteil des BGH vom 27.04.2023 – VII ZR 144/22
In der ZJS 6/2023 erschien eine Entscheidungsbesprechung von Moritz Vomberg zum Urteil des BGH vom 27.04.2023 – VII ZR 144/22. In dieser Entscheidung befasste sich der BGH mit dem Vergütungsanspruch einer Hochzeitsfotografin trotz coronabedingter Verlegung des Hochzeitstermins. In seiner Besprechung widmet sich Moritz Vomberg insbesondere dem Vorrang der ergänzenden Vertragsauslegung und den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage in der zivilrechtlichen Prüfung.
Moritz Vomberg, Vergütung einer Hochzeitsfotografin trotz coronabedingter Verlegung des Hochzeitstermins – zum Vorrang der ergänzenden Vertragsauslegung und den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage in der zivilrechtlichen Prüfung, Besprechungsaufsatz zu BGH, Urt. v. 27.4.2023 – VII ZR 144/22, Zeitschrift für das Juristische Studium 2023, 1398 - 1406.
Die Wirkungen des deutschen Erbscheins im ausländischen Rechtsverkehr
Welche rechtlichen Wirkungen entfaltet der deutsche Erbschein in anderen Mitgliedstaaten der EU? Ist er ein geeigneter Nachweis für die Erbenstellung auch im ausländischen Rechtsverkehr? Diese Fragen sind zehn Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Erbrechtsverordnung, die das Erbkollisionsrecht in Europa vereinheitlicht hat, noch immer weitgehend ungeklärt.
Mit der Thematik befasst sich ein vor kurzem veröffentlichter Aufsatz von Matteo Fornasier. Der Beitrag blickt unter anderem auf die Judikatur des EuGH zu den notariellen Erbnachweisen, die in einigen Mitgliedstaaten existieren, und fragt, welche Lehren aus dieser Rechtsprechung für die Auslandswirkungen des deutschen Erbscheins gezogen werden können.
Matteo Fornasier, Auf der Suche nach den Auslandswirkungen des deutschen Erbscheins – eine Zwischenbilanz zehn Jahre nach Inkrafttreten der EuErbVO, Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts 2023, 468 - 474.
Internationale Tagung zum Europäischen Privatrecht an der RUB
Am 22./23. Juni 2023 war die Ruhr-Universität Bochum Schauplatz einer internationalen Konferenz zum Thema „Spillover Effects of the Implementation of EU Law – A Threat to the Coherence of National Private Law?“ Die Tagung wurde von Matteo Fornasier zusammen mit Fabian Klinck (ebenfalls Ruhr-Universität Bochum) und Giovanni De Cristofaro (Universität Ferrara) veranstaltet.
Der Begriff der spillover effects wurde im Kontext des EU-Rechts vor zehn Jahren maßgebend von Angus Johnston (Universität Oxford) geprägt, der ebenfalls zu den Teilnehmern der Tagung zählte. Gemeint sind damit Konstellationen, in denen die EU-Mitgliedstaaten - autonom handelnd - im Rahmen ihres nationalen Rechts den Anwendungsbereich europäischer Rechtsakte auf Sachverhalte ausweiten, die außerhalb des Regelungswillens des Unionsgesetzgebers liegen. Beispiele sind etwa die überschießende Richtlinienumsetzung oder die Verweisung auf EU-Verordnungen außerhalb ihres eigentlichen Geltungsbereichs.
Welche Folgewirkungen haben solche spillover effects für die nationale und die europäische Rechtsordnung? Tragen spillover effects zur Kohärenz des nationalen Privatrechts bei oder sorgen sie in Gegenteil eher für mehr Rechtszersplitterung? Diese und andere Fragen standen im Mittelpunkt der Tagung.
Europäische Menschenrechtskonvention und Privatrecht
Seit der Leitentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Marckx ./. Belgien aus dem Jahr 1979 steht fest, dass die Schutzgarantien aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auch im Verhältnis zwischen Privaten von Bedeutung sind. In den letzten zwei Jahrzehnten hat der EGMR eine Fülle von Fällen mit privatrechtlichem Bezug entschieden.
Der von Matteo Fornasier und Maria Gabrielle Stanzione herausgegebene Sammelband The European Convention on Human Rights and its Impact on National Private Law – A Comparative Perspective beleuchtet diese Entwicklung.
Die einzelnen Beiträge untersuchen den Einfluss der EMRK auf zahlreiche Gebiete des Privatrechts: vom Familienrecht zum Arbeitsrecht, vom Medien- über das Datenschutzrecht bis hin zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht. Betrachtet werden außerdem die Wechselwirkungen zwischen Konventions- und innerstaatlichem Recht am Beispiel der deutschen und italienischen Rechtsordnung. Schließlich wird die rechtsvergleichende Methode des EGMR in den Blick genommen und der Frage nachgegangen, inwieweit die EMRK zur Harmonisierung des nationalen Privatrechts in Europa beitragen kann.
Das Buch ist aus einer Tagung hervorgegangen, die Matteo Fornasier und Maria Gabriella Stanzione im Sommer 2021 mit Unterstützung der DFG in der Villa Vigoni am Comer See veranstaltet haben.
Matteo Fornasier, Maria Gabriella Stanzione (eds.), The European Convention on Human Rights and its Impact on National Private Law – A Comparative Perspective, Intersentia, Cambridge 2023, XXX + 362 S.