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Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 15.7.2021 – C-804/18, C-341/19

In der EuZA ist eine Urteilsanmerkung von Anna-Katharina Klus zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15.7.2021 – C-804/18, C-341/19 in den verbundenen Rechtssachen WABE und MH Müller Handel erschienen.

In dieser Entscheidung befasst sich die Große Kammer des Gerichtshofs abermals mit der diskriminierungsrechtlichen Wirkung von sogenannten Kopftuchverboten in der Privatwirtschaft. In ihrer Anmerkung widmet sich Anna-Katharina Klus dieser Entscheidung zum muslimischen Kopftuch aus intersektioneller Perspektive.

 

EuZA EuGH 1572021