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Das „Dritte Geschlecht“ im Arbeitsrecht

Mit der Anerkennung der dritten Geschlechtsoption im Personenstandsrecht ist das binäre Geschlechtermodell überwunden. Welche Folgen ergeben sich daraus für das Arbeitsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes? Diese Fragen hat Matteo Fornasier zusammen mit Anatol Dutta von der Universität München im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersucht.

Ihre Studie „Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes“ wurde im November 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Das Gutachten ist im Nomos-Verlag erschienen und kostenfrei im Volltext hier abrufbar.

Eine ausführliche Pressemitteilung zur Studie finden Sie hier.

Eine Kurzfassung der Studie ist in NZA 2021, 605 veröffentlicht.

 

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