Die prozedurale Harmonisierung als neue Form der Rechtsvereinheitlichung in der EU?
In einem kürzlich veröffentlichten Beitrag befasst sich Matteo Fornasier mit den vielfältigen Modellen europäischer Privatrechtsharmonisierung. Beleuchtet werden die negative und die positive Harmonisierung, unter Berücksichtigung der Voll-, Mindest- und optionalen Harmonisierung. Besonderes Augenmerk gilt einem neueren Harmonisierungsansatz, der im Beitrag als prozedurale Harmonisierung bezeichnet wird. Dieses Regelungsmodell liegt vor, wenn der Unionsgesetzgeber bzw. der Gerichtshof der EU einheitliche verfahrensmäßige Vorgaben zum Schutz bestimmter subjektiver Rechte statuiert, ohne den materiellen Inhalt dieser Rechte anzugleichen. Zur Veranschaulichung wird eine Reihe von Beispielen aus dem Europäischen Arbeitsrecht herangezogen, das ein wichtiges Element im System des Unionsprivatrechts darstellt, jedoch im Diskurs um das Europäische Privatrecht häufig nur eine Nebenrolle spielt.
Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den Matteo Fornasier auf dem Gedenksymposium zu Ehren von Jürgen Basedow im November 2025 am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht gehalten hat.
Matteo Fornasier, Modelle europäischer Privatrechtsharmonisierung – Die prozedurale Harmonisierung als neue Form der Rechtsvereinheitlichung in der EU?, Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht 89 (2025), 483 - 505.






