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Der Europäische Gerichtshof und das Verbot der Ersetzung missbräuchlicher Klauseln

In den vergangenen Jahren musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) wiederholt mit der Frage befassen, welche Rechtsfolgen die europäische Klauselrichtlinie bei  Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel für den Vertrag insgesamt vorsieht. Entfällt die Klausel ersatzlos oder darf die entstehende Vertragslücke mit Hilfe gesetzlicher Bestimmungen oder im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden?

In einem Beitrag für die ZEuP zeichnet Matteo Fornasier die Rechtsprechung des EuGH zu diesen Fragen nach. Er zeigt, dass die Judikatur des Gerichtshofs zwei unterschiedlichen – und schwer miteinander vereinbaren – Regelungszielen folgt: der Wiederherstellung eines vertraglichen Gleichgewichts zwischen den Parteien einerseits und der wirksamen Abschreckung von Unternehmern vor der Verwendung missbräuchlicher Klauseln gegenüber Verbrauchern andererseits. 

Matteo Fornasier, Zwischen Äquivalenzsicherung und Prävention: Der Europäische Gerichtshof und das Verbot der Ersetzung missbräuchlicher Klauseln, Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2025, 233 - 259.

 

ZEuP