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Neue Kommentierung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Nach zähem politischen Ringen ist am 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen dazu, sich um einen verstärkten Menschenrechtsschutz in ihren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu bemühen.

In einem neu erschienenen Kommentar zum Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht erläutert Matteo Fornasier gemeinsam mit seinem Bochumer Kollegen Markus Kaltenborn eine der menschenrechtlichen Pflichten, für die Unternehmen Verantwortung tragen: das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns (§ 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG). 

Matteo Fornasier, Markus Kaltenborn, Kommentierung zu § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG (Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns), in: Markus Kaltenborn, Markus Krajewski, Giesela Rühl und Miriam Saage-Maaß (Hg.), Lieferkettensorgfaltspflichtenrecht, C.H. Beck, München 2023