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Die Anwendung der europäischen Klauselrichtlinie im Bereich des vollharmonisierten Vertragsrechts

Im Verfahren DenizBank (Rs. C-287/19) musste der EuGH das Verhältnis zwischen der europäischen Klauselrichtlinie und der Zahlungsdiensterichtlinie klären. Letztere soll das Zahlungsdiensterecht in Europa vollständig harmonisieren. Der Gerichtshof entschied, dass die Klauselrichtlinie auch im Geltungsbereich der Zahlungsdiensterichtlinie anwendbar ist. Somit müssen Klauseln in Zahlungsdiensteverträgen den Anforderungen nicht nur der Zahlungsdiensterichtlinie, sondern auch der Klauselrichtlinie genügen. 

In einem kürzlich erschienen Beitrag zeigt Matteo Fornasier auf, dass der Gerichtshof nicht zum ersten Mal die Klauselrichtlinie im Geltungsbereich des vollharmonisierten europäischen Vertragsrechts als ergänzendes Instrument des Verbraucherschutzes heranzieht. Der Autor sieht die Rechtsprechung des EuGH kritisch: Da die Klauselrichtlinie lediglich mindestharmonisierender Natur sei, führe ihre Anwendung im Bereich des vollständig harmonisierten Vertragsrechts zu Friktionen mit dem Rechtsvereinheitlichungswillen des Unionsgesetzgebers.

Matteo Fornasier, Die Anwendung der Klauselrichtlinie im Bereich des vollharmonisierten europäischen Vertragsrechts, Zeitschrift für Europäisches Privatrecht 2022, 439 - 455.

 

ZEuP