Der Lehrstuhl befasst sich in Forschung und Lehre schwerpunktmäßig mit dem Individual- und dem kollektiven Arbeitsrecht einschließlich seiner europäischen Bezüge. Besonderes Interesse gilt den rechtlichen Folgen der Internationalisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt. Ein weiteres zentrales Forschungsthema ist der Einfluss des EU-Rechts auf das Schuldrecht und das Internationale Privat- und Verfahrensrecht.
Der Schutz nichtbinärer Jobbewerber bei der Stellenbesetzung – Besprechung eines Urteils des BAG erschienen.