Mit der Anerkennung der dritten Geschlechtsoption im Personenstandsrecht ist das binäre Geschlechtermodell überwunden. Welche Folgen ergeben sich daraus für das Arbeitsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes? Diese Fragen hat Matteo Fornasier zusammen mit Anatol Dutta von der Universität München im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes untersucht.
Ihre Studie „Jenseits von männlich und weiblich – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes“ wurde im November 2020 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Gutachten ist im Nomos-Verlag erschienen und kostenfrei im Volltext hier abrufbar.
Eine ausführliche Pressemitteilung zur Studie finden Sie hier.
Eine Kurzfassung der Studie ist in NZA 2021, 605 veröffentlicht.
Anna-Katharina Klus hat in der ZJS 2021, 46 gemeinsam mit Stephan Schmidt eine Klausurbesprechung einer Schwerpunktbereichsklausur aus dem Individualarbeitsrecht veröffentlicht.
Die Vorlesungsabschlussklausur wurde an der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen der Veranstaltung „Vertiefung Individualarbeitsrecht“ im Schwerpuntkbereich „Arbeit und Soziales“ von Prof. Dr. Jacob Joussen im Wintersemester 2019/2020 gestellt.
Die Klausur befasst sich thematisch mit in der Rechtsprechung aktuellen und dadurch examensrelevanten Problemen aus dem Antidiskriminierungs- (Sprachanforderungen in einer Stellenausschreibung, AGG-Hopping) sowie Kündigungsrecht (Zugangszeitpunkt der Kündigungserklärung, (un-)echte Druckkündigung).