Neues zur Kündigung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse

Der gesetzliche Kündigungsschutz beruht auf einem Geflecht aus Normen sehr unterschiedlicher Art. Dazu gehören materielle Schutzvorschriften, formelle Anforderungen und prozessuale Bestimmungen. Diese Regelungen ergeben sich zum Teil aus Spezialgesetzen, zum Teil aus der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre. Manche sind dem bürgerlichen, andere dem öffentlichen Recht zuzuordnen; teils sind sie zwingend, teils dispositiv.

In Kündigungsfällen mit Auslandsberührung gilt es, dieses Normengeflecht zu entwirren, da zur Bestimmung des anwendbaren Rechts verschiedene Anknüpfungsregeln für die einzelnen Aspekte des Kündigungsschutzes heranzuziehen sind. Vor genau dieser Aufgabe stand das BAG im Fall eines Kündigungsschutzstreits zwischen einem Flugbegleiter und der Fluggesellschaft United Airlines. Matteo Fornasier bespricht das Urteil in Heft 3/2025 der EuZA.

Matteo Fornasier, Die Kündigung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitsvertragsstatut, Formstatut und Eingriffsnormen, Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht 2025, 290 - 302.

 

EuZA EuGH 1572021