Das dritte Geschlecht in Betriebsratswahlen

Das deutsche Arbeitsrecht basierte traditionell auf einem binären Geschlechterverständnis, welches lediglich die Differenzierungen "Mann" und "Frau" kannte. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 sowie der Einführung der Geschlechtsoption "divers" im Personenstandsregister erfolgte die rechtliche Berücksichtigung eines non-binären Geschlechterverständnisses. Doch wie beeinflusst die Einführung der dritten Geschlechtsoption „divers“ bestehende Regelungen für Betriebsratswahlen? Und welche rechtlichen und organisatorischen Anpassungen sind notwendig, um non-binäre Personen gleichberechtigt einzubeziehen?

Der Beitrag beleuchtet diese Fragen und setzt sich insbesondere mit den Auswirkungen auf die Erstellung von Wählerlisten sowie den Regelungen zur Bestimmung des Geschlechts in der Minderheit und der Verteilung der Minderheitssitze im Betriebsrat auseinander.

Madlen Wolter, Das dritte Geschlecht in Betriebsratswahlen, Recht der Arbeit 2024, 356 - 366.

 

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